Aktuelles
Workshop elektronische Rechtsverkehr
Der elektronische Rechtsverkehr gewinnt mehr und mehr an Bedeutung. Hierzu veranstaltet die Fa. Annotext gemeinsam mit Herrn Kollegen RA und Notar Ulrich Volk einen Workshop in Frankfurt. Mehr Infos gibt es in dieser PDF Datei.
Anmeldungen hierzu erfolgen bitte über www.frankfurter-anwaltsverein.de/event/ejustice-praxisworkshop/
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EGVP VERSION 2.7.0.1. fehlerhaft
Anläßlich des Updates der bisher im Einsatz befindlichen Software Version 2.6.0.1 auf die Version 2.7.0.1 ist es zum zeitweisen Ausfall des elektronischen Versandes via EGVP gekommen. Betroffen waren insbesondere Notariate und solche Kanzleien, die schon in der Vergangenheit intensiv das EGVP genutzt haben.
Der beim Bundesjustizministerium angesiedelte Lenkungskreis EGVP hat dazu dieses Entschuldigungsschreiben versandt, das wir hiermit der Kollegenschaft zur Kenntnis bringen.
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Interessante Urteile oberster Bundesgerichte, die für den Betrieb unserer Anwaltskanzleien von Bedeutung sind:
| Erscheint ein Anwalt mit Robe aber ohne Krawatte bei Gericht, so kann er zurückgewiesen werden. Das gilt jedenfalls in München... zum Urteil |
| Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, daß ein Anwalt in seinem häuslichen Arbeitszimmer für einen dort eingerichteten PC, der internetfähig ist, keine gesonderten GEZ – Gebühren bezahlen muß... zum Urteil |
| Der BGH hat entschieden, daß ein Anwalt, der im laufenden Mandat eine Akte anfordert und hierfür an den Absender die Aktenversendungspauschale entrichtet, bei der Weitergabe dieser Kosten an seinen Mandanten ZUSÄTZLICH auf die verauslagte Aktenversendungspauschale die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19% erheben muß... zum Urteil |
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Örtliche Zuständigkeit der Gerichte
Ab 01.01.2012 ändern sich in Hessen die örtlichen Zuständigkeiten der Gerichte.
Die neuen Zuständigkeiten ergeben sich aus
dieser PDF Datei, entnommen aus dem GVBl. vom 27.09.2011.
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Inhalt von Rechtsmittelbelehrungen
In den diversen gerichtlichen Verfahrensordnungen finden sich Bestimmungen über den Inhalt von Rechtsmittelbelehrungen.
Nach derzeitigem Überblick ist in keiner dieser Vorschriften über die Rechtsmittelbelehrung der Hinweis erhalten, daß Rechtsmittel gegen gerichtliche Entscheidungen auch elektronisch eingelegt werden können.
In denjenigen Bundesländern, in denen durch landesrechtliche Vorschriften der elektronische Rechtsverkehr zugelassen ist (etwa landesweit im Bundesland Hessen) könnten daher Bedenken bestehen, ob die Rechtsmittelbelehrungen wirksam sind, die Rechtsmittelfristen also wirksam in Gang gesetzt worden sind.
Eine aktuelle Übersicht über die Zulässigkeit der elektronischen Kommunikation mit Gerichten finden Sie unter
http://www.egvp.de/gerichte/index.php
Die Verwaltungsgerichte Neustadt an der Weinstraße (
Urteil vom 10.09.2010 AZ: 2 K 156/10) und Trier (
Urteil vom 22.09.2009 AZ: 1 K 365/09) haben daher an sich verfristete Klagen für zulässig gehalten. Anders das SozG Marburg (in seinem
Urteil vom 15.06.2011 AZ: S 12 Ka 295/10).
Die Frage ist somit derzeit umstritten. Die Entscheidungen aus Neustadt und Trier bieten der Anwaltschaft gute Argumente, um an sich verfristete Rechtsmittel noch zu „retten“. Hierauf sollten die Kolleginnen und Kollegen hingewiesen werden.
Im Einzelfall ist zu überprüfen, ob die Rechtsmittelbelehrungen gegen Widerspruchsbescheide in Verwaltungsverfahren eine Rechtsmittelbelehrung enthalten, die auf die Klage im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs hinweist. Verneindenfalls könnte womöglich eine versäumte Klage noch nachgeholt werden, weil die Klagefrist wegen fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung noch nicht abgelaufen ist.
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Lohnsteuer- und Sozialabgabenpflicht für angestellte Rechtsanwälte
Die Übernahme von Beiträgen zum Anwaltverein eines angestellten Anwalts gilt als steuerpflichtiger Arbeitslohn (s.Entscheidung d. BFH vom 12.02.2009, Az. VI R 32/08, BStBL. 2009 II, Seite 462, unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des BFH vom 17.01.2008, VI R 26/06, BStBl. 2008 II, Seite 378. Dort ist ausgeführt, dass auch die Übernahme von Kammerbeiträgen steuerpflichtige Arbeitslöhne sind.
Weiter eine Entscheidung des BFH vom 26.07.2007, BStBl. II., Seite 892. Danach sind auch Berufshaftpflichtversicherungsbeiträge als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu qualifizieren, und zwar auch dann, wenn die Versicherungssumme die Mindestdeckungssumme von € 250.000,00 nach § 51 Abs. 4 BRAO übersteigt. Dies sei auch der Fall, wenn der Arbeitgeber selbst die Versicherung für die bei ihm angestellten Rechtsanwälte abgeschlossen habe (BFHG/NV 2009, Seite 1431, Rz. 8).
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3. Aufsatzwettbewerb der RAK Frankfurt am Main
Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main weist auf ihre dritte Ausschreibung zum Aufsatzwettbewerb
"Im Namen der Medien ergeht folgendes Urteil - Pressefreiheit vs. Persönlichkeitsrecht"
hin.
Den Aufruf können Sie hier als pdf-Datei herunterladen.
Die Rechtsanwaltskammer würde sich über eine rege Teilnahme freuen. Bitte beachten Sie die Abgabefrist zur Teilnahme 30.06.2012.
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Zentrales Elektronisches Schutzschriftenregister
Das Hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa weist mit Schreiben vom 15. Oktober 2010 darauf hin, dass die hessischen Landgerichte auch im Jahre 2011 zur Probe an dem Zentralen Elektronischen Schutzschriftenregister teilnehmen. Nähere Angaben über die Funktionalität des Zentralen Elektronischen Schutzschriftenregisters können Sie der Internetseite www.schutzschriftenregister.de entnehmen.
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eJustice Newsletter
des Hessischen Ministerium der Justiz, für Integration und Europa
Mit seinem "eJustice Newsletter" vom 01.02.2010 weist das Hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa auf neue elektronische Abrufmöglichkeiten für Bürger und Rechtsanwälte und den erleichterten elektronischen Bezahlungsmöglichkeiten in der hessischen Justiz hin. Näheres hierzu können Sie hier als pdf-Datei herunterladen.
Newsletter des Hessischen Ministerium der Justiz, für Integration und Europa können Sie einsehen bzw. herunterladen auf der Internetseite unter www.hmdj.hessen.de "Informationen für Sie".
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Automatisiertes gerichtliches Mahnverfahren
Möglichkeiten der Antragstellung für Rechtsanwälte und registrierte Inkassounternehmen
§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG
Das Hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa weist mit Schreiben vom 23.03.2010 darauf hin, dass zum 31. Oktober 2010 das Amtsgericht Hünfeld das Datenaustauschverfahren per Diskette einstellen wird.
Für die Einreichung der Anträge stehen weiterhin wie bisher das
- Datenaustauschverfahren per Elektronischem Gerichts- und Verwalungspostfach
(EGVP) (http:/www.egvp.de) und
- über die Internetanwendung www.online-mahnantrag.de die beiden Antragsvarianten "Barcode"
oder "Versand per Internet"
zur Verfügung.
Weitere Einzelheiten können Sie hier als pdf-Datei herunterladen.
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HINWEIS des AMTSGERICHTS WIESBADEN - GRUNDBUCHAMT -
Wie alle anderen Gerichte in Hessen, wird auch das Amtsgericht Wiesbaden - Grundbuchamt - zukünftig die Eintragungsmitteilungen nur noch an den einreichenden Notar versenden. Dieser ist dann gehalten, die für die einzelnen Beteiligten vom Amtsgericht mitgelieferten Abschriften zu verteilen.
Diese Praxis wird auch in anderen Bundesländern schon seit Jahren geübt. Auf das Gutachten im DNotI-Report 21/2003, S. 171, wird verwiesen.
Das Amtsgericht Wiesbaden, das an der bisherigen Praxis jahrelang festhielt, sieht sich nunmehr aus Kostengründen zu dieser Handhabung veranlaßt.