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Herr Staatssekretär Dr. Rudolf Kriszeleit, Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa
lädt zum
Achten e-Justice Abend der hessischen Justiz
mit anlschließendem Imbiss
am Mittwoch, dem 1. September 2010, um 17.00 Uhr,
in die Katnine "Spei§ekammer" des Justizzentrums,
Mainzer Str. 124, Wiesbaden,
herzlich ein.
Alle näheren Einzelheiten hierzu können Sie der beigefügten pdf-Datei, die hier herunterzuladen ist, entnehmen; ebenso das beigefügte Anmeldeformular.
Anmeldungen werden bis zum 20.08.2010 an den Präsidenten des Landgerichts Wiesbaden erbeten.
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eJustice Newsletter
des Hessischen Ministerium der Justiz, für Integration und Europa
Mit seinem "eJustice Newsletter" vom 01.02.2010 weist das Hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa auf neue elektronische Abrufmöglichkeiten für Bürger und Rechtsanwälte und den erleichterten elektronischen Bezahlungsmöglichkeiten in der hessischen Justiz hin. Näheres hierzu können Sie hier als pdf-Datei herunterladen.
Newsletter des Hessischen Ministerium der Justiz, für Integration und Europa können Sie einsehen bzw. herunterladen auf der Internetseite unter www.hmdj.hessen.de "Informationen für Sie".
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Automatisiertes gerichtliches Mahnverfahren
Möglichkeiten der Antragstellung für Rechtsanwälte und registrierte Inkassounternehmen
§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG
Das Hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa weist mit Schreiben vom 23.03.2010 darauf hin, dass zum 31. Oktober 2010 das Amtsgericht Hünfeld das Datenaustauschverfahren per Diskette einstellen wird.
Für die Einreichung der Anträge stehen weiterhin wie bisher das
- Datenaustauschverfahren per Elektronischem Gerichts- und Verwalungspostfach
(EGVP) (http:/www.egvp.de) und
- über die Internetanwendung www.online-mahnantrag.de die beiden Antragsvarianten "Barcode"
oder "Versand per Internet"
zur Verfügung.
Weitere Einzelheiten können Sie hier als pdf-Datei herunterladen.
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Zur Beachtung !
Die Verwaltung des Landgerichts Wiesbaden teilt mit Datum 02.03.2010 mit, dass ab sofort für Schriftstücke, die das Landgericht Wiesbaden als Empfänger ausweisen, der (Nacht-)Briefkasten des Justizzentrums Wiesbaden in der Mainzer Str. 124 zu verwenden ist. Der (Nacht-)Briefkasten in der Gerichtsstr. 2 ist außer Betrieb genommen worden.
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Der Direktor des Arbeitsgerichts Wiesbaden informiert darüber, dass der Fristenbriefkasten am alten Standort des Arbeitsgerichts Wiesbaden in der Adolfsallee 49-53, Wiesbaden, ab dem 26.02.2010 nicht mehr geleert werden wird.
Éingänge sind daher fristwahrend nur noch in den Fristenbriefkasten des Justizzenturms in der Mainzer Str. 124, 65189 Wiesbaden, einzuwerfen.
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HINWEIS des AMTSGERICHTS WIESBADEN - GRUNDBUCHAMT -
Wie alle anderen Gerichte in Hessen, wird auch das Amtsgericht Wiesbaden - Grundbuchamt - zukünftig die Eintragungsmitteilungen nur noch an den einreichenden Notar versenden. Dieser ist dann gehalten, die für die einzelnen Beteiligten vom Amtsgericht mitgelieferten Abschriften zu verteilen.
Diese Praxis wird auch in anderen Bundesländern schon seit Jahren geübt. Auf das Gutachten im DNotI-Report 21/2003, S. 171, wird verwiesen.
Das Amtsgericht Wiesbaden, das an der bisherigen Praxis jahrelang festhielt, sieht sich nunmehr aus Kostengründen zu dieser Handhabung veranlaßt.